Seit dem Ausbruch der institutionellen Krise in Madagaskar Anfang 2025 stellt die Rechtslage eine große Herausforderung für die internationale Gemeinschaft und die lokalen Akteure dar. Mit Beschluss Nr. 10-HCC/D3 vom Oktober 2025 wurde eine neue Phase in der Regierungsführung des Landes eingeleitet, indem das Präsidentenamt für vakant erklärt und die provisorische Führung der Staatsgeschäfte dem Militär übertragen wurde. Obwohl diese Maßnahme als Übergangsphase dargestellt wurde, bedarf ihr tatsächlicher Rechtscharakter weiterhin einer eingehenden Prüfung. Die Komplexität liegt darin, dass diese Phase in einem Kontext eines scheinbaren Bruchs mit der verfassungsmäßigen Ordnung stattfindet, gleichzeitig aber wesentliche Kontinuität gewahrt wird. Die zentrale Frage ist, ob dieses provisorische Regime einen echten politischen Übergang darstellt oder lediglich eine Übergangsregierung bis zu Neuwahlen oder einer Verfassungsänderung ist.
Angesichts dieser beispiellosen Situation ist eine juristische Analyse unerlässlich, um den wahren Status dieses Übergangsmanagements zu klären. Dabei sind insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Obersten Verfassungsgerichts und die Grundlagen des madagassischen Verfassungsrechts zu berücksichtigen. Die politische Stabilität Madagaskars hängt unmittelbar davon ab, da ein institutioneller Zusammenbruch dieses Ausmaßes den Weg für eine tiefere Krise ebnen könnte, mit Folgen für die interne Regierungsführung und internationale Verpflichtungen. Die Frage, ob diese Phase als Übergang oder Interimsphase zu bezeichnen ist, ist nicht bloß eine semantische Frage: Sie betrifft die Rechtmäßigkeit der bestehenden Autorität, die Legitimität der beteiligten Akteure und die Glaubwürdigkeit der Institutionen auf internationaler Ebene. Der Versuchung, diesen Zeitraum als verlängerten Übergang zu beschreiben, der von bestimmten politischen Akteuren zur Legitimierung ihres Handelns ausgenutzt wird, muss durch eine strenge Auslegung des geltenden Rechts und der jüngsten Rechtsprechung entgegengewirkt werden, um jegliches Risiko rechtlicher oder politischer Fehltritte zu vermeiden.
Dieser Kontext erfordert zudem eine Reflexion über die Regierungsführung, die angesichts einer Krise, die die Stabilität des Landes selbst bedroht, einzuschlagen ist. Verhandlungen mit allen Beteiligten, die Anerkennung oder Ablehnung der Rechtmäßigkeit militärischer Aktionen und die Entwicklung eines verfassungskonformen Wahlkalenders müssen strikt im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen erfolgen. Eine eingehendere Analyse des madagassischen Verfassungsrechts, ergänzt durch Beispiele aus vergleichbaren afrikanischen Situationen, ermöglicht es, besser zu verstehen, ob diese provisorische Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten Teil eines Übergangsprozesses ist oder ob es sich in Wirklichkeit lediglich um eine brutale Übergangsmaßnahme handelt, die zu einem dauerhaften Zusammenbruch führen könnte.
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